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Evangelisches Medienhaus
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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen
der
Evangelisches Medienhaus GmbH
Augustenstraße 124
70197 Stuttgart

Stand: 6. August 2010

I. Allgemeines

  1. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Bestellers erkennen wir nicht an.
  2. Unsere Waren und Leistungen richten sich gleichermaßen an Verbraucher und Unternehmer, jedoch nur an Endabnehmer. Für Zwecke dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, (i) ist ein "Verbraucher" jede natürliche Person, die den Vertrag zu einem Zweck abschließt, der weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann (§ 13 BGB) und (ii) ist ein „Unternehmer“ eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Vertrages in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 Abs. 1 BGB).
  3. Die Vertragssprache ist deutsch.

II. Vertragsabschluss

  1. Die auf unseren Internetseiten angebotenen Waren und Leistungen stellen noch keinen Abschluss eines Vertrags dar, sondern lediglich eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung.
  2. Die Bestellung stellt ein verbindliches Angebot zum Kauf der betreffenden Ware dar.
  3. Wird die Bestellung über das Internet oder eine andere Form des elektronischen Geschäftsverkehrs abgegeben, werden wir dem Besteller unverzüglich nach Eingang der Bestellung eine Bestätigung über den Erhalt der Bestellung zusenden, die keine Annahme des Angebots darstellt, sondern lediglich der Information dient. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir den Auftrag annehmen oder die Ware dem Besteller zusenden.

III. Widerrufsbelehrung


Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht:
Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) oder - wenn Ihnen die Sache vor Fristablauf überlassen wird - durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache an:
Evangelisches Medienhaus GmbH
Augustenstraße 124
70197 Stuttgart
Fax: 0711 / 222 76 - 43
E-Mail: info@evmedienhaus.de

Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie Ihr Eigentum in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.

Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Anderenfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Ende der Widerrufsbelehrung



Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
a.    zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten würde,
b.    zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Besteller entsiegelt worden sind oder
c.    zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierten, es sei denn, dass der Besteller seine Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat.

IV. Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wurde, gelten die am Tag des Vertragsabschlusses maßgebenden und auf unserer Internetseite www.evmedienhaus.de enthaltenen Listenpreise. Verzug tritt 14 Tage nach Rechnungsstellung ein.
  2. Zahlungen sind auf das Konto der Evangelisches Medienhaus GmbH bei der Evangelischen Kreditgenossenschaft e.G., BLZ 600 606 06, Kto.Nr.  401200 zu überweisen.
  3. Aufrechnungsrechte stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Besteller zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
  4. Besteller mit Wohnsitz außerhalb Deutschlands können nur per Vorauskasse bezahlen. Bei Überweisungen aus dem Ausland gehen anfallende Bankgebühren zu Lasten des Bestellers.
  5. Werden uns nach Auftragsannahme Tatsachen bekannt, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Bestellers aufkommen lassen, so sind wir berechtigt, vor der Lieferung volle Zahlung oder entsprechende Sicherheitsleistung zu verlangen bzw. nach erfolgloser Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten.

V. Lieferbedingungen

  1. Die Lieferung erfolgt unfrei ab Stuttgart bzw. ab Auslieferungslager auf Rechnung  des Bestellers. Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, geht die Gefahr des zufälligen Untergangs, der zufälligen Beschädigung oder des zufälligen Verlusts der gelieferten Ware mit der Auslieferung der Ware an das Transportunternehmen auf den Besteller über. In allen anderen Fällen geht diese Gefahr in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem die Ware an den Besteller ausgeliefert wird oder der Besteller in Annahmeverzug gerät. Soweit der Besteller für die Lieferung der Ware den Abschluss einer Transportversicherung wünscht, erfolgt dies auf Kosten des Bestellers.
  2. Bei Fristen und Lieferterminen, die in der Auftragsbestätigung nicht ausdrücklich als "fix" bezeichnet sind, kann uns der Besteller nach Überschreitung eine angemessene Nachfrist zur Lieferung setzen. Erst mit Ablauf dieser Nachfrist können wir in Verzug geraten.
  3. Im Falle höherer Gewalt oder sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, z.B. Betriebsstörung, Streik, Aussperrung, behördliche Eingriffe, Energieversorgungs-schwierigkeiten usw., verlängert sich, wenn wir hierdurch an der rechtzeitigen Erfüllung unserer Verpflichtung gehindert sind, die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit. Dies gilt auch, wenn diese Umstände bei Vorlieferanten eintreten. Beginn und Ende derartiger Umstände werden von uns in wichtigen Fällen dem Besteller baldmöglichst mitgeteilt. Wird durch die genannten Umstände die Lieferung oder Leistung unmöglich oder unzumutbar und liegt nicht nur ein vorübergehendes Leistungshindernis vor, so sind wir von der Lieferverpflichtung frei. Verlängert sich durch die genannten Umstände die Lieferzeit oder werden wir von der Lieferverpflichtung frei, so kann der Besteller hieraus keine Schadenersatzansprüche herleiten. Soweit wir von der Lieferverpflichtung frei werden, gewähren wir etwa erbrachte Vorleistungen des Bestellers zurück.
  4. Geraten wir schuldhaft in Lieferverzug, ist der Besteller   sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist   berechtigt, für jede vollendete Woche Verzug eine pauschalierte Verzugsentschädigung in Höhe von 0,5 % des Lieferwertes, maximal jedoch nicht mehr als 5 % des Lieferwertes zu verlangen. Weitere Schadensersatz- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers wegen Lieferverzuges sind ausgeschlossen.
    Dies gilt nicht, soweit der Lieferverzug auf der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht sowie, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit bzw. für Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden.
  5. Das gesetzliche Rücktrittsrecht des Bestellers bleibt unberührt, setzt aber voraus, dass wir die Verzögerung zu vertreten haben. Der Besteller ist verpflichtet, auf Verlangen von uns innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er nach Fristablauf wegen Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt und/oder Schadensersatz statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatz verlangt oder auf der Lieferung besteht.
  6. Der Besteller ist verpflichtet, den Liefergegenstand bis zum Erlöschen unseres Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln..

VI. Eigentumsvorbehalt bei Kauf

  1. Wir behalten uns das Eigentum an jedem verkauften Liefergegenstand bis zum Eingang aller Zahlungen auf Forderungen, welche wir im Zusammenhang mit dem Liefergegenstand gegen den Besteller erwerben, vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, den Liefergegenstand zurückzunehmen. Die Rücknahme bzw. Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes erfordert keinen Rücktritt durch uns. In diesen Handlungen oder der Pfändung des Liefergegenstandes durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Wir sind nach Rücknahme des Liefergegenstandes zu dessen Verwertung befugt. Der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers   abzüglich angemessener Verwertungskosten anzurechnen.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.
  3. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
  4. Der Besteller ist ohne unsere vorherige schriftliche Zustimmung nicht berechtigt, die von uns gelieferte, unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware weiterzuverkaufen. Der Besteller tritt für den Fall eines etwaigen Weiterverkaufs bereits jetzt die Forderungen aus dem Weiterverkauf bis zur Höhe des an uns zu zahlenden Kaufpreises zuzüglich eines Aufschlags von 20% an uns ab. Wir ermächtigen den Besteller hiermit, die so abgetretenen Forderungen im gewöhnlichen Geschäftsbetrieb einzuziehen, wobei wir diese Ermächtigung im Fall des Zahlungsverzugs seitens des Bestellers jederzeit widerrufen können.

VII. Mängel

  1. Ist die gelieferte Ware mit einem Sachmangel behaftet, kann der Besteller von uns zunächst die Beseitigung des Mangels oder Lieferung mangelfreier Ware verlangen. Ist der Besteller Unternehmer, sind wir nach unserer Wahl zunächst zur Ersatzlieferung berechtigt. Wir können die von dem Besteller gewählte Art der Nacherfüllung verweigern, wenn diese nur mit unverhältnismäßigen Kosten möglich ist.
  2. Falls die Nacherfüllung gemäß Ziff. VII. 1 fehlschlägt oder dem Besteller unzumutbar ist oder wir die Nacherfüllung verweigern, ist der Besteller jeweils nach Maßgabe des anwendbaren Rechts berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten, den Kaufpreis zu mindern oder Schadensersatz oder Ersatz seiner vergeblichen Aufwendungen zu verlangen. Für Ansprüche des Bestellers auf Schadensersatz gelten außerdem die besonderen Bestimmungen der Ziff. IX dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
  3. Angaben auf unseren Internetseiten, in Prospekten, Projektbeschreibungen und anderen Unterlagen stellen keine Garantiezusagen dar; Garantiezusagen bedürfen in jedem Fall einer ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung durch uns.

VIII. Besondere Bestimmungen für die Vermietung von Zubehör

  1. Zubehör (Fahnen, Flipcharts, Stände, Geräte zur Präsentation und sonstiges Zubehör) wird zur nichtgewerblichen Verwendung im Bereich der evangelischen Landeskirche in Württemberg zur Verfügung gestellt. Die Überlassung von Zubehör im Bereich anderer Landeskirchen ist nur ausnahmsweise nach besonderer Vereinbarung möglich.
  2. Es besteht in keinem Fall eine Verpflichtung von uns zum Abschluss eines Mietvertrages.
  3. Der Besteller ist verpflichtet, uns über die Art der Verwendung des Zubehörs Auskunft zu geben und die technischen und personellen Voraussetzungen für eine Behandlung des Zubehörs entsprechend der Bestimmungen in Ziff. VIII. 9 nachzuweisen.
  4. Die Mietgebühren sind auch dann zu entrichten, wenn das Zubehör versandt bzw. überlassen, aber nicht eingesetzt wurde.
  5. Das Widerrufsrecht nach Ziff. III. dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen besteht nicht bei der Anmietung von Zubehör.
  6. Bei Nichtabholung des bestellten Zubehörs ist eine Verwaltungskostenpauschale i.H.v. € 10,00 zu entrichten. Das Gleiche gilt bei einer Stornierung oder Terminänderung, die nicht mindestens 3 Tage vor dem Abhol- oder Versandtag bei der Evangelisches Medienhaus GmbH eingeht.
  7. Bei eigenmächtiger Verlängerung der bestätigten Mietzeit wird die Miete i.H.v. € 30,00 für jeden weiteren Tag berechnet. Weitere Folgen einer eigenmächtigen Verlängerung, insbesondere die Lieferverweigerung für die Zukunft, bleiben vorbehalten.
  8. Wir werden das Zubehör, sofern möglich, zwei Werktage vor vereinbartem Liefertermin an eine Transportperson übergeben. Für die rechtzeitige Übersendung des Zubehörs durch die Transportperson können wir jedoch keine Haftung übernehmen.
  9. Der Besteller ist zur pfleglichen Behandlung des Zubehörs verpflichtet. Eine nichtbestimmungsgemäße Ingebrauchnahme des Zubehörs ist nicht zulässig.
  10. Beschädigungen, die beim Versand oder während der Verwendung des Zubehörs entstehen, sind uns unverzüglich spätestens bei Rücksendung des Zubehörs, anzuzeigen. Der Besteller trägt die Kosten der Beschädigung, sofern er diese schuldhaft herbeigeführt hat.
  11. Dem Besteller ist nicht gestattet, bei ihm entstandene Beschädigungen selbst zu beseitigen. Die Verwendung ungeeigneter Hilfsmittel ist untersagt.
  12. Der Besteller ist verpflichtet, das überlassene Zubehör am vereinbarten Rücksendetag bei der Post aufzugeben. Eine persönliche Rückgabepflicht ist unbedingt einzuhalten. Bei einer eigenmächtigen Verlängerung der Mietzeit haftet der Besteller entsprechend Ziffer VIII 7. Der Besteller trägt die Kosten für die Rücksendung des Zubehörs (Rücksendung per Post als Paket oder Päckchen, frei).
  13. Bei der Rücksendung muss der Lieferschein – soweit dieser der Lieferung beilag –mit dem Zubehör im Versandkarton zurückgegeben werden. Beschädigte Teile müssen der Rücksendung beigelegt werden. Nicht zurückgesandtes, verwechseltes oder beschädigtes Zubehör wird dem Besteller zum Wiederbeschaffungspreis in Rechnung gestellt.

IX. Haftungsbegrenzung

  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller Schadens- oder Aufwendungsersatzansprüche (nachstehend: Schadensersatzansprüche) geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit   einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen.
    Weiter haften wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, wenn wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt haben, sowie in den Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und, soweit wir Garantien übernommen haben. Eine Vertragspflicht ist wesentlich, wenn deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und der Vertragspartner auf deren Einhaltung regelmäßig vertrauen darf.
  2. Der Schadensersatz für die Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt und soweit nicht für die Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder aus übernommenen Garantien gehaftet wird.
  3. Im Übrigen ist die Schadensersatzhaftung   ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs   ausgeschlossen. Insoweit haften wir insbesondere nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind, wie z.B. entgangener Gewinn und sonstige Vermögensschäden des Bestellers.

X. Schlussbestimmungen

  1. Ist der Besteller Kaufmann, so ist Gerichtsstand Stuttgart.
  2. Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland mit Ausnahme des Abkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Regeln des Internationalen Privatrechts.
  3. Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages unwirksam sein oder unwirksam werden, so wird dadurch die Gültigkeit des übrigen Vertragsinhalts nicht berührt. Die weggefallene Bestimmung ist durch eine Regelung zu ersetzen, die dem Zweck der weggefallenen Bestimmung am nächsten kommt.

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